«Die grössten Steuerprofiteure seid IHR!»

«Sie werden Euch aufhängen»: Die Brandrede eines britischen EU-Parlamentariers macht Furore. Er las dem EU-Parlament die Leviten.

Der EU-feindliche britische EU-Parlamentarier Godfrey Bloom rastete am 21. November aus, als er während einer Steuerdebatte im EU-Parlament in Brüssel die Glaubwürdigkeit seiner Ratskolleginnen und Kollegen in Frage stellte. Sie würden über Massnahmen gegen Steuerflucht und Steuervermeidung beraten, sich selber aber in Steuerprivilegien suhlen.

Damit traf er einen wunden Punkt, weil die Steuerabgaben der EU-Parlamentarier in einem relativ bescheidenen Verhältnis stehen zu ihren Bezügen, Pauschalspesen und vielen andern geldwerten Privilegien. Eines Tages werde es das Volk merken, das Parlament stürmen und «alle aufhängen», schrie Bloom in den Saal.

Die Bezüge der Parlamentarier

Allerdings ist es nicht so, dass EU-Parlamentarier gar keine Steuern zahlen. Doch ein Teil ihrer grosszügigen Spesen kann durchaus als Einkommen betrachtet werden. Trotzdem kommen EU-Parlamentarier noch lange nicht an die exorbitanten Einkünfte und Privilegien der nationalen Parlamentarier in Italien heran. Aber dies soll ja nicht der Benchmark sein.

Fakt ist, dass die EU-Parlamentarier auf ihrem Grundgehalt mit gut 20 Prozent nicht sehr hohe Steuern zahlen. Grossbritannien, Schweden und Dänemark verlangen von ihren EU-Abgeordneten die Differenz der EU-Steuern zu denen ihrer Heimatländer nach, damit diese nicht besser gestellt sind als ihre Landsleute. Andere Länder tun dies nicht.

Doch die EU-Parlamentarier profitieren von happigen steuerfreien Nebenleistungen. Konkret: Steuern zahlen sie lediglich auf ihrem Grundgehalt von 7957 Euro pro Monat. Zu diesem Grundgehalt kommt eine steuerbefreite Pauschale von 304 Euro pro Sitzungstag. Dazu erhalten die Parlamentsmitglieder monatlich noch Pauschalspesen von 4299 Euro für Büro und Telefone. Die Kosten für das Hin-und-Her-Reisen in ihre Länder können die Parlamentarier zusätzlich voll abrechnen.

Das ist noch nicht alles. Auf Kosten der EU können Parlamentsmitglieder Assistenten bis zu einem Maximalbetrag von monatlich 21’209 Euro anstellen, inklusive Spesen. Maximal ein Viertel dieses Betrags kann auch für Dienstleistungen wie Gutachten von externen Anbietern verwendet werden. Auch diese Ausgaben müssen sie nicht versteuern.

Nach Ausscheiden aus dem Parlament profitieren die Parlamentarier von einem «Übergangsgeld» in Höhe der Abgeordnetenentschädigung. «Dieser Anspruch besteht für jedes Jahr der Ausübung des Mandats für einen Monat, mindestens jedoch für sechs und höchstens für 24 Monate.»

Ab dem vollendeten 63. Lebensjahr erwartet die Parlamentarier eine Pension von 3,5 Prozent des Gehalts für jedes volle geleistete Amtsjahr, jedoch maximal 70 Prozent des Gehalts.

*Source: Infosperber

Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

Keine

(Visited 25 times, 1 visits today)