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Gesetzeslücke ermöglicht neuen Castortransport nach Gorleben

Ein gebrochenes Versprechen: Die Bundesregierung hat versichert, dass keine Castoren mit Atommüll mehr ins Zwischenlager Gorleben rollen dürfen. Eine Greenpeace-Kurzexpertise belegt aber: Nach derzeitiger Gesetzeslage fällt ein im Jahr 2015 aus Frankreich anstehender Transport nicht unter die Neuregelung des Atomgesetzes – weil es sich um eine andere Kategorie Atommüll handelt.

Fünf Castorbehälter aus La Hague in Frankreich kommen bis Ende 2015 aus der französischen Wiederaufarbeitung. Laut Atomgesetz können diese an keinem anderen Standort als Gorleben untergebracht werden. Das novellierte Atomgesetz, Artikel 9, Abs. 2a, besagt zwar, dass “verfestigte Spaltproduktlösungen” aus der Wiederaufarbeitung im Ausland in Zwischenlager an Atomkraftwerken transportiert werden müssen (Gorleben liegt nur bei einem Zwischenlager). In den fünf Castoren befinden sich aber “Prozess- und Spülwässer aus der Wiederaufarbeitung” – und das ist Atommüll einer anderen Kategorie. (more…)

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