Recht auf Nein zu Gen-Pflanzen

Das Anbauverbot für Gen-Pflanzen in Europa ist gesetzlich neu geregelt. Nun können Deutschland und die anderen EU-Länder selbst über Verbote entscheiden.

Gestern Nacht haben sich EU-Parlament, EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten auf neue Regeln zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen geeinigt. Seit Jahren verhandeln die Parteien über nationale Anbauverbote. Die aktuelle Entscheidung ist ein Erfolg für Verbraucher und Landwirte in Deutschland, die für eine gentechnikfreie Landwirtschaft eintreten. Dirk Zimmermann, Agrarbiologe und Greenpeace-Experte für Gentechnik, erklärt den Beschluss aus Brüssel.

Was ist das Ergebnis der Verhandlungen von Kommission, Parlament und Regierungen?

Die Parteien haben ein neues Gesetz für Anbauverbote von Gen-Pflanzen vorgelegt. Bisher stand den EU-Mitgliedsstaaten nur die sogenannte Schutzklausel für die Verhängung nationaler Anbauverbote zur Verfügung. Das Instrument war rechtlich umstritten und führt immer wieder zu Gerichtsverfahren. Mit dem Beschluss von gestern Nacht wird es ein Gesetz geben, mit dem nationale Anbauverbote rechtlich sicher umgesetzt werden sollen.

Photo credit: Silverije (Source: Wikipedia)

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Was bedeutet der Beschluss für den Anbau von Gen-Pflanzen in Deutschland?

Der Beschluss von Kommission, Parlament und Regierungen muss nun in nationales Recht – in Deutschland das Gentechnikgesetz – gegossen werden. Wird der umstrittene Gen-Mais 1507 von der EU-Kommission zugelassen, muss Landwirtschafsminister Christian Schmidt den Anbau in Deutschland verbieten. Nichts anderes als ein Anbauverbot kann und darf angesichts der überwältigenden Ablehnung des Gen-Pflanzen-Anbaus hierzulande die Antwort der Bundesregierung sein.

Dem Beschluss gingen jahrelange zähe Verhandlungen voraus. Wer agierte gegen wen?

Die Positionen zur Gentechnik liegen in der EU weit auseinander. Niemand will sich am heißen Eisen Gentechnik die Finger verbrennen. Im aktuellen Fall stehen sich die gentechnikfreundliche Kommission und das kritische Parlament gegenüber.

So setzte sich die Kommission bisher dafür ein, dass verbotswillige Staaten als Bittsteller bei Biotech-Unternehmen antreten müssen. Regierungsvertreter hätten also Monsanto, Pioneer und Co. darum bitten müssen, ihr Land formal aus der Anbauzulassung herauszunehmen. Das EU-Parlament fordert hingegen nicht nur Verbote von Gen-Pflanzen, sondern zum Beispiel auch einen umfassenderen Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft und eine bessere Risikobewertung. Insofern ist es bemerkenswert, dass nun überhaupt ein Deal zustande gekommen ist.

Welche Gefahren birgt die Entscheidung?

Das Ende der Verhandlungen könnte bedeuten, dass mehr Gen-Pflanzen für den Anbau in der EU zugelassen werden. Denn der Gen-Mais 1507 ist nur eine Pflanze unter vielen, die sich in laufenden Verfahren befinden. Zudem müssen wir abwarten, ob zukünftige Anbauverbote vor Gericht Bestand haben, sollte die Industrie klagen. EU-Länder können ihre Entscheidung gegen die Agro-Gentechnik zum Beispiel mit einer kleinskaligen Landwirtschaft  begründen. Bekannte Umweltgefahren dürfen als Verbotsgründe jedoch nicht angeführt werden. Hier hat die EU-Kommission ihren Pro-Gentechnik-Kurs durchgesetzt. Umweltgefahren nicht als Verbotsgründe zu akzeptieren ist schon ziemlich abwegig bei einer Risikotechnologie, von der manche Auswirkungen bekannt und andere gar nicht abschätzbar sind.

*Source: Greenpeace.de

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