Positive Bilanz nach UN-Konferenz in Quito

Bonner Konvention empfiehlt Verbot von Bleimunition und Diclofenac

Am vergangenen Sonntag ging in der ecuadorianischen Hauptstadt Quito die 11. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) , nach dem Ort ihrer Unterzeichnung auch Bonner Konvention genannt, zu Ende. Der NABU zieht eine positive Bilanz: „Die Vertragsstaaten haben eine Reihe wegweisender Beschlüsse verabschiedet, die insbesondere unseren stark bedrohten Zugvögeln zugutekommen“, resümierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Röntgenaufnahme von Seeadler mit Bleimunition. Image credit: NABU.de

Röntgenaufnahme von Seeadler mit Bleimunition. Image credit: NABU.de

Besonders erfreut zeigt sich der NABU über die von der Konferenz verabschiedete Empfehlung, die Verwendung bleihaltiger Jagdmunition weltweit bis 2017 zu verbieten. In Deutschland sind Bleivergiftungen zum Beispiel die häufigste Todesursache erwachsener Seeadler. Sie vergiften sich, wenn sie angeschossene und später verendete Tiere fressen. Diese Empfehlung wurde auch von den anwesenden überregionalen Jagdverbänden mitgetragen, da alternative Munition inzwischen erhältlich ist. „Auch in Deutschland muss diese Empfehlung nun umgesetzt werden. Der NABU tritt bereits seit Jahren für ein Bleiverbot in der Jagd ein und wird auf eine schnelle Umsetzung drängen“, unterstrichTschimpke.

Ebenso wegweisend ist für den NABU der Beschluss der Konferenz, sich für ein weltweites Verbot der Verwendung des für Geier tödlichen Wirkstoffs Diclofenac in der Tiermedizin auszusprechen. Das entzündungshemmende Mittel Diclofenac hatte in der Vergangenheit beinahe zum kompletten Aussterben von Geiern in Indien geführt. Die Aasfresser vergifteten sich, sobald sie von einem Kadaver fraßen, der zu Lebzeiten mit Diclofenac behandelt wurde. Seit kurzem ist das Mittel auch in Italien und im Geierland Spanien, also innerhalb der EU, zur Anwendung bei Weidetieren zugelassen. „Der Beschluss der Vertragsstaatenkonferenz fordert explizit die Rücknahme der bereits erteilten Genehmigungen für Diclofenac in der Tiermedizin innerhalb der europäischen Union“, erläuterte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. „Das ist ein klarer Auftrag für die zuständigen Institutionen der EU, die derzeit aufgrund des Drucks von NABU und anderen Naturschutzorganisationen mit einer Prüfung dieser Genehmigungen befasst sind, die weitere Verwendung von Diclofenac bei Tieren zu verbieten“.

Für Zugvögel wegweisend war die Verabschiedung eines „Afrikanisch-Eurasischen Aktionsplans für ziehende Landvögel“. Er sieht gemeinsame Anstrengungen aller Länder entlang des gesamten Zugweges dieser Arten vor. „Für Arten, wie die in Deutschland stark abnehmende Turteltaube oder Deutschlands seltensten Brutvogel, den Seggenrohrsänger, ist die Erhaltung von Rastgebieten und Winterlebensräumen in Afrika besonders wichtig. Gerade über eine ökologisch ausgerichtete Entwicklungshilfepolitik sollte Deutschland diesem Plan zur Umsetzung verhelfen“, so Lachmann.

Eine gesonderte Resolution widmete sich dem Kampf gegen den Abschuss und den Fang von Zugvögeln. Hier engagiert sich die Bundesregierung bereits gemeinsam mit dem NABU engagiert und fördert unter anderem dringende Maßnahmen, um den massenhaften Vogelfang in Ägypten zu bekämpfen. „Allerdings muss Deutschland auch im eigenen Land seine Hausaufgaben machen und zum Beispiel die andauernde illegale Tötung von Greifvögeln, wie dem Habicht, vom NABU zum ‚Vogel des Jahres 2015‘ gekürt, effektiv unterbinden“, so Lachmann weiter.

Auch für den Schutz der Weltmeere und ihrer Artenvielfalt hat die Konferenz Fortschritte gebracht: 21 Arten von Haien und Rochen wurden in Anhang I der Konvention aufgenommen, was die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, zum Beispiel den Fang und das Entfernen der Rückenflossen zur Verwendung in Haifischflossensuppe zu unterbinden. Diese ausbeuterische Nutzung hatte einige Arten an den Rand des Aussterbens gebracht.

Ein vorgeschlagener Mechanismus zur Sanktionierung von Vertragsstaaten bei Nichteinhaltung der Beschlüsse konnte bei dieser Konferenz jedoch nicht beschlossen werden. Ein neuer Vorschlag soll bis zur nächsten Vertragsstaatenkonferenz in drei Jahren erarbeitet werden. Dennoch wertet der NABU die Konferenz als Erfolg: „Auch ohne formalen Sanktionsmechanismus geben die Beschlüsse der Bonner Konvention wichtige Impulse für den Naturschutz. Vertragsstaaten stehen nun unter erheblichem Druck von anderen Staaten und durch Naturschutzorganisationen im eigenen Land, die eine konsequente Umsetzung der Beschlüsse einfordern werden“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

*Source: NABU.de

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