NABU klagt gegen Offshore-Windpark Butendiek

Die letzte Chance, eine ökologische Katastrophe zu verhindern

28. April 2014 – Der NABU hat am 17. April nach Umweltschadensgesetz gegen den Bau des Offshore-Windparks Butendiek Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingelegt. Grund für die Klage ist, dass der Umweltverband durch den Windpark Schäden bei streng geschützten Meeresvögeln und Schweinswalen befürchtet.

Warum klagt der NABU?

Butendiek liegt 32 Kilometer westlich von Sylt, inmitten des Fauna-Flora-Habitat-Gebietes „Sylter Außenriff“ und des EU-Vogelschutzgebiets „Östliche Deutsche Bucht“. „Die Klage ist unsere letzte Möglichkeit, eine ökologische Katastrophe in zwei Natura-2000-Gebieten vor unserer Küste zu verhindern, nachdem Jahre des naturschutzfachlichen Dialogs ins Leere liefen. Das ist nicht die Form erneuerbarer Energien, für die der NABU steht“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Offshore-Windkraft ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz - Gleichzeitig birgt der zunehmende Ausbau der Windparks auch Risiken für die Meeresnatur. Image credit: Tomasz Sienicki (Source: Wikipedia)

Offshore-Windkraft ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz – Gleichzeitig birgt der zunehmende Ausbau der Windparks auch Risiken für die Meeresnatur. Image credit: Tomasz Sienicki (Source: Wikipedia)

Das Gebiet ist die Kinderstube des Schweinswals in der südlichen Nordsee. Hier werden im Frühjahr die Kälber geboren und verbringen ihre ersten Lebensmonate. Das Sylter Außenriff ist für die seltenen Stern- und Prachttaucher ein wichtiger Ort, weil sie vor allem hier rasten und auch überwintern. Die Tiere sind äußerst störanfällig und meiden Windparks. Durch den geplanten Offshore-Park verlieren sie also dauerhaft ihren Lebensraum, mitten in einem EU-Vogelschutzgebiet.

Lage des Offshore-Windparks. Image credit: NABU.de

Lage des Offshore-Windparks. Image credit: NABU.de

Erst im Februar 2014 hatte ein Rechtsgutachten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen im Auftrag des NABU festgestellt, dass der Genehmigungsbescheid für den Windpark Butendiek zahlreiche Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht aufweist. Eine Genehmigung für Butendiek hätte es in der vorliegenden Form nie geben dürfen. Laut Gutachten führten fehlende wissenschaftliche Untersuchungen dazu, dass Auswirkungen auf die geschützten Arten ausgeschlossen wurden. Kritische Stellungnahmen des Bundesamtes für Naturschutz wurden ignoriert und Vorgaben des europäischen Arten- und Lebensraumschutzes blieben unberücksichtigt.

Gegen wen wird geklagt?

Die Klage richtet sich nach Umweltschadensgesetz gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Naturschutz. Der NABU fordert, den Bau der Anlage sofort zu unterbrechen, um Schäden an der Meeresnatur und den Bruch geltenden Naturschutzrechts zu verhindern. Für den NABU ist dieser Schritt das letzte Mittel, nachdem jahrelang mit den Verantwortlichen um den naturverträglichen Ausbau der Offshore-Windkraft in Deutschland diskutiert wurde. Bis zuletzt wurde mit den entsprechenden Politikern, Fachbehörden und der Industrie zum Park Butendiek gesprochen, leider ohne Ergebnis. Jetzt muss das Gericht über den Fall entscheiden.

Blockiert der NABU mit seiner Klage die Energiewende?

Der NABU engagiert sich für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im Stromsektor und hält in diesem Rahmen auch einen Ausbau der Offshore-Windkraft für erforderlich. Im Fall Butendiek haben jedoch Fehler in der Planung und Genehmigung von Offshore-Windparks sowie ein fehlendes steuerndes Gesamtkonzept dazu geführt, dass sich Naturschutz und Klimaschutz hier zuwiderlaufen. Der NABU begrüßt daher, dass die Bundesregierung die Ausbauziele für Offshore-Windkraft bis 2020 auf 6,5 Gigawatt Leistung reduziert hat. So bleibt für den NABU die Chance, kritische Projekte zu prüfen und wenn nötig zu stoppen, ohne damit die Energiewende zu behindern.

*Source: NABU.de

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