Ge­rechte Wege aus der Schul­den­falle

Die Notwendigkeit der Schaffung eines Verbraucherinsolvenzrechtes wurde kürzlich in Georgien diskutiert. Christian Koller, Professor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren, wurde als internationaler Experte hinzugezogen. Die rechtsvergleichende Forschung ist Grundlage für eine grenzüberschreitende Kooperation.

Image credit: Madison Kaminski (Source: unsplash.com)

Hohe Verschuldungen durch Schicksalsschläge, Ehescheidungen und damit einhergehende Verpflichtungen, oder schwere Krankheiten – die Ursachen einer Insolvenz von natürlichen Personen können sehr vielfältig sein. Auch der georgische Staat hat dieses als ein regelbedürftiges Problem erkannt. Die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes variiert aber in den unterschiedlichen Ländern stark. In Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit hat Christian Koller ein Konzept verfasst, das für Georgien die Grundlage für weitere Diskussionen bietet. „Gemeinsam mit nationalen Expertinnen und Experten war es unsere Aufgabe, die regelungsbedürftigen Fragen auszuarbeiten und aufzuzeigen, wie ein neues Verbraucherinsolvenzrecht ausschauen kann“, so der Experte für Zivilverfahren. Kann eine juristische Person nicht mehr gerettet werden, dann steht am Ende eines Insolvenzverfahrens ihre Vollbeendigung. „Bei natürlichen Personen würde das aber bedeuten, dass sie ohne Instrument zur Befreiung von Schulden in einer lebenslangen Schuldenspirale gefangen wären“, erläutert Koller. Diese Vorgehensweise hätte gesamtgesellschaftlich verheerende Auswirkungen. Einerseits würden Personen in die Schwarzarbeit gedrängt werden. Darüber hinaus nimmt das Fehlen von Schuldbefreiungsmechanismen Betroffenen auch jegliche Motivation, in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Die Notwendigkeit einer für alle Seiten akzeptablen Regelung wurde auch in Georgien erkannt. Wie die europäischen Staaten das Verbraucherinsolvenzrecht geregelt haben, ist unterschiedlich. Während in Österreich seit der Reform im Jahr 2017 eine fünfjährige Frist für Schuldner besteht, um eine Restschuldbefreiung zu erreichen, besteht in England, im Rahmen einer sogenannten „Debt Relief Order“, eine Frist von nur einem Jahr. „Diese unterschiedlichen Möglichkeiten sich von seinen Schulden zu befreien, haben in den vergangenen Jahren bereits zu berühmten Fällen von einer Art Restschuldbefreiungs-Tourismus geführt“, so der Rechtsexperte.

Expertise weitergeben durch internationalen Wissenstransfer

Bisher hatten die Menschen in Georgien keine Möglichkeit, sich von ihren Schulden und damit aus der Spirale der Zwangsvollstreckungsverfahren zu befreien. „Diese Vorgehensweise ist bedenklich, da sie nur schwer mit der Einhaltung der Menschenwürde vereinbar ist“, verdeutlicht der Experte, der ein Konzept auf rechtsvergleichender Basis verfasst hat. Berücksichtigt wurde das österreichische Recht, sowie die Situation in anderen europäischen Staaten, aber auch das US-amerikanische Recht. „So haben wir dem Georgischen Staat einen bunten Blumenstrauß an potenziellen Möglichkeiten, das Insolvenzrecht zu regeln, mitgegeben. Derzeit warten wir noch auf die Entscheidungen des Ministeriums“, so Koller. Fragen zur Regelung eines neuen Verbraucherinsolvenzrechtes gibt es viele zu klären. So muss geregelt werden für welche Art von Schulden ein solches Verfahren beantragt werden kann und mit welchen Eingangshürden dies verbunden ist. „Viele Länder differenzieren stark zwischen Schulden für unternehmerische oder private Tätigkeiten. Die Unterscheidung zwischen Unternehmer und Verbraucher ist häufig sehr schwierig zu treffen und meine Empfehlung ist, dies auch im neuen Gesetz zu berücksichtigen und Verfahren für beide Arten von Schulden zuzulassen“, erläutert der Wissenschaftler, der weiters zwei Regelungsmodelle skizziert. Einerseits könnte man natürliche Personen dazu zwingen, einen Zahlungsplan vorzuschlagen, der vorsieht, eine bestimmte Summe in einem fixierten Zeitraum an die Gläubiger zu zahlen. Erst danach kann ein weiteres Verfahren eingeleitet werden. Eine zweite Möglichkeit könnte es sein, dass die Betroffenen direkt in ein Verfahren einsteigen können, nach dessen Ausgang sie direkt wissen, ob sie von ihren restlichen Schulden befreit werden. Die Tendenz, die Menschen erst zu motivieren, sich anzustrengen und einen entsprechenden Plan vorzuschlagen, ist auch in Georgien ersichtlich. Wichtig ist für den Experten auch die Einrichtung einer Schnittstelle zwischen Gläubigern und Schuldnern, die ein Verfahren auch überwacht. Die in Georgien bereits existierende Vollstreckungsbehörde wäre dafür laut Koller bestens geeignet zu beurteilen, ob Betroffene alle Auflagen erfüllen, um von ihren Schulden befreit werden zu können. Das von Koller ausgearbeitete Konzept wurde mit Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit an georgische Juristinnen und Juristen zur weiteren Ausarbeitung vorgelegt.

*Source: Universität Innsbruck

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