Flagge zeigen beim Klimaschutz

NABU fordert Vorreiterrolle Deutschlands bei UN-Klimakonferenz in Warschau

Auf der UN-Klimakonferenz debattiereren derzeit Vertreter von 195 Staaten und NGO’s über notwendige Maßnahmen beim Klimaschutz. Mit dabei ist auch Ulf Sieberg, Energieexperte beim NABU. Im Interview liefert er seine Eindrücke vor Beginn der entscheidenden Verhandlungsphase in Warschau.

Die UN-Klimakonferenz tagt zurzeit in Warschau. Was genau passiert dort?

Der Klimawandel macht vor Ländergrenzen nicht halt. Um ihm entgegenzuwirken sind internationale Abkommen wie die 1992 in New York beschlossene Klimarahmenkonvention notwendig, welche das Ziel formulierte, die negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf das Klima zu reduzieren. Auf einer seither jährlich stattfindenden Klimakonferenz, der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), treffen die politischen Vertreter aus nahezu 200 Ländern der Welt als auch zahlreiche Nichtregierungs-Organisationen, um in unterschiedlichen Gremien einen Weltklimavertrag auszuhandeln.

 

195 Staaten verhandeln in Warschau. Image credit: NABU.de

195 Staaten verhandeln in Warschau. Image credit: NABU.de

Was ist die Rolle des NABU in Warschau?

Der NABU ist Mitglied im Climate Action Network CAN. Dies ist ein internationales Netzwerk von Naturschutzorganisationen. Auf der Klimakonferenz versuchen wir gemeinsam, die Regierungen dazu zu bewegen, ihre Ambitionen zum Klimaschutz und die Unterstützung der Entwicklungsländer zu verstärken und so die Klimarahmenkonvention in einem verbindlichen Vertrag zu manifestieren.

Man liest in Zusammenhang mit der Klimakonferenz von verschiedenen Gremien – welche sind das?

Es gibt fünf verschiedene Gremien. Dies ist zum einen die COP, die Conference of Parties oder Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention. Sie beschließt alle Entscheidungen zur Klimarahmenkonvention. in ihr sind 154 Mitgliedsstaaten vertreten. Dann gibt es noch die CMP 9, die Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls. Sie klärt Fragen zur zweiten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls. Eine weitere ist die ADP, die Adhoc Arbeitsgruppe zur Durban Plattform. Diese Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis 2015 einen verbindlichen Weltklimavertrag zu entwerfen. Zudem gibt es noch zwei technische Nebenorgane, das SBI und das SBSTA. Hier werden technische und wissenschaftliche Fragen behandelt.

Ist angesichts von 200 Staaten und ihren vielfältigen Interessen ein gemeinsamer Beschluss überhaupt denkbar?

Die Länder sind zu verschiedenen Interessengruppen zusammengeschlossen. Dieses Vorgehen macht es einzelnen Staaten leichter, Gehör für ihre Interessen zu finden. Insgesamt gibt es zehn solcher Zusammenschlüsse. Ein Beispiel ist die Europäische Union, welche die Interessen der 28 EU-Staaten vertritt. Die Afrikanische Gruppe vertritt 50 afrikanische Staaten. Daneben gibt es bspw. noch die G77/China-Gruppe. Diese repräsentiert Entwicklungsländer wie China, Brasilien oder Indien.

Was sind die derzeit wichtigsten Fragen, die auf der Klimakonferenz zu klären sind?

Das Ziel ist es, 2015 auf dem Klimagipfel in Paris einen verbindlichen Weltklimavertrag zu beschließen. Diesen zu erarbeiten ist die Aufgabe der Durban Arbeitsgruppe (ADP). Weiter gilt es, die zugesagten Klimaschutzziele bis 2020 den Erkenntnissen des neuen Berichts des Weltklimarates IPCC von 2013 anzupassen. Einfach gesagt, müssen die Ambitionen aller Länder, allen voran die der europäischen Staaten, hinsichtlich der Reduktionsziele von Klimagasemissionen verstärkt werden.

Eine Senkung von Klimagasemissionen mag ja für entwickelte Länder wie Deutschland umsetzbar sein. Aber können Entwicklungsländer dies überhaupt leisten?

Richtig ist, dass Entwicklungsländer unbedingt eine finanzielle Unterstützung für Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen brauchen. Daher ist es zwingend erforderlich, verlässliche Finanzierungsaussagen für den Zeitraum 2013-2015 von den Mitgliedsstaaten zu bekommen, damit die in 2009 in Kopenhagen beschlossene Schnellstart-Finanzierung nun weitergeführt und aufgestockt werden kann. Zudem können derartige Festlegungen das Vertrauen gerade in den Entwicklungsländern stärken und damit den gesamten Prozess beschleunigen.

Wird denn eine „Schnellstart-Finanzierung“ ausreichen?

Nein, natürlich nicht. In Kopenhagen wurde ebenfalls beschlossen, einen Weltklimafond in Höhe von 100 Mrd. Dollar für die internationale Klimafinanzierung bereitzustellen. Dieser soll ab 2020 genutzt werden können. Davon sollte ein Großteil aus öffentlichen Mitteln kommen. Die Industrieländer haben sich als Hauptverursacher der Erderwärmung dazu verpflichtet, ihre Klimagasemissionen stetig zu reduzieren. Sie haben sich aber ebenso dazu verpflichtet, die Entwicklungsländer in Ihrem Anpassungsprozess zu unterstützen. Das sollten sie nun auch verbindlich ratifizieren und umsetzen.

Wird man auf dem Weg zu einem Klimavertrag in Warschau entscheidend vorankommen?

Der Klimagipfel in Warschau wird nur dann zu einem wichtigen Meilenstein für den gesamten Prozess in Richtung eines neuen Abkommens, wenn die Vertragsstaaten über einen Verhandlungsmodus entscheiden, der die Erarbeitung von rechtlich verbindlichen Vertragstexten bereits in 2014 ermöglicht. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass in 2015 in Paris ein neues Abkommen überhaupt beschlossen werden kann. Bislang ist jedoch unklar, ob dies gelingen wird.

Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen?

Statt einer neuen Dynamik, die die Katastrophe auf den Philipinnen hätte erzeugen können, erleben wir einen „Roll back“ einzelner Länder wie Australien und Japan, die sich von ihren bisherigen Klimazielen verabschiedet haben. Es gibt derzeit keinen Vorreiter, weder die EU noch Deutschland, der seine Karten auf den Tisch legt und mit ambitionierten Zielen, Maßnahmen und deren Finanzierung voran geht. Ein Signal wäre es beispielsweise, im Zuge der deutschen Koalitionsverhandlungen ein Klimaschutzgesetz im ambitionierten Zielen zu verabschieden.

Was wären die jetzt eigentlich notwendigen Schritte aus Sicht des NABU?

Die Vertragsstaaten müssen einen Prozess voranbringen, bei dem alle Staaten zunächst auf nationaler Ebene ihre Ziele und Beiträge klären, die sie bis spätestens zum nächsten Weltklimagipfel in Lima 2014 verbindlich an das UNFCCC-Sekretariat melden. Staaten wie Deutschland müssen ihre Ziele und Beiträge aufstocken, andere überhaupt erst einmal Ziele und Beiträge melden.

Gleichzeitig muss vereinbart werden, dass im Rahmen der „Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action“ (ADP) Kriterien für die Bewertung der gemeldeten Ziele und Beiträge im ersten Halbjahr 2014 erarbeitet werden, um die Angemessenheit, Vergleichbarkeit und Kohärenz der zu meldenden Ziele und Beiträge sicherzustellen.

Im Dezember 2014 auf der COP 20 in Lima sollte dann anhand der erarbeiteten Kriterien eine Zwischenbilanz der nationalen Ziele und Beiträge für ein Post-2020-Abkommen gezogen sowie entsprechende Schlussfolgerungen und Anpassungen für den Zeitraum bis zur COP21 in Paris 2015 beschlossen werden.

*Source: NABU.de

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