Nord Stream 2: Verlegung der Rohre steht bevor

Juristische Überprüfung der Ostseepipeline steht weiter aus

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des NABU abgelehnt. Damit gräbt sich die Gaspipeline Nord Stream 2 weiter durch die Ostsee – ohne juristisch überprüfte Genehmigung.

Die Verlegung der ersten Rohre in der Ostsee für die umstrittene Gaspipeline Nord Stream 2 steht unmittelbar bevor. Das Verlegeschiff liegt bereits vor Lubmin am Greifswalder Bodden. Und das, obwohl ein effektiver Rechtsschutz noch immer fehlt.

Nach Einschätzung des NABU ist der Planfeststellungsbeschluss der Gaspipeline nicht rechtmäßig. Mit unserer Klage haben wir daher das zuständige Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald aufgefordert, den Beschluss juristisch zu überprüfen. Doch das OVG lehnte eine Entscheidung im Eilverfahren ab – zu komplex sei die Sach- und Rechtslage. Der Ausgang des Hauptsacheverfahrens sei weiter offen. Die wirtschaftlichen Interessen von Nord Stream 2 und dessen umstrittenes Gasbedarfsgutachten wogen so schwer, dass trotz offenen Verfahrensausgangs weiter gebaut werden darf.

Die Baggerarbeiten laufen seit Mai 2018. Foto credit: NABU/Nils Möllmann

Die Baggerarbeiten laufen seit Mai 2018. Foto credit: NABU/Nils Möllmann

Letzte Chance Verfassungsbeschwerde

Um einen effektiven Rechtsschutz wiederherzustellen, blieb als letzte Chance nur die Verfassungsbeschwerde. Wie das Gericht in Karlsruhe jedoch am 19. Juli mitteilte, nimmt es die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Das ebnet den Weg für einen Weiterbau der Pipeline. Die juristische Überprüfung wird wohl erst kommen, wenn schon längst Gas durch die Pipeline fließt.

Politische Brisanz begleitet Genehmigungs- und Klageverfahren

Die politische Brisanz der Pipeline hat das Genehmigungsverfahren und auch die Klagen des NABU von Anfang an begleitet. In Deutschland politisch gewollt, vom Ausland und der EU teils scharf kritisiert, bestimmten geopolitische Argumente über weite Strecken die Debatte. Die Meeres- und Klimaschutzargumente des NABU konnten dagegen kaum durchdringen. Die vom NABU kritisierten massiven Fehler des Planfeststellungsbeschlusses lassen zweifeln, inwieweit unter diesem politischen Druck Behörden unabhängig entscheiden konnten.

Nächste Schritte

Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren wird der NABU die Bauarbeiten an der Pipeline weiter kritisch begleiten und sich dafür einsetzen, dass Nord Stream 2 seiner Verantwortung für die Meeresumwelt gerecht wird. Wie wichtig das ist, zeigte die Schmierfett-Havarie, bei der im Mai etwa 140 Kilogramm Schmierfett im Greifswalder Bodden freigesetzt wurden.

AIs nächsten Schritt legt der NABU Widerspruch gegen die Baugenehmigung in der ausschließlichen Wirtschaftszone ein. Denn diese Genehmigung sieht vor, dass Nord Stream 2 seine Eingriffe in der Meeresumwelt lediglich mit einem Ersatzgeld „kompensiert“. Wir lassen nicht zu, dass sich Nord Stream 2 freikauft. Wer Großprojekte durch Schutzgebiete bauen will, muss auch für eine echte Kompensation sorgen!

*Source: NABU.de

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