Privatheit – Wie viel ist davon noch übrig?

Datenschutz, Kontrollen und die Frage nach der Privatsphäre werden besonders seit den Abhörskandalen wieder stark diskutiert. Anne Siegetsleitner, Professorin für Praktische Philosophie, fragt sich, wie mit Privatheit persönlich und gesellschaftlich umgegangen werden soll, was noch gerettet werden kann oder ob in dieser Hinsicht schon alles verloren ist.

Vor allem im Zusammenhang mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien oder den brisanten Enthüllungen von Edward Snowden gerieten Fragen nach dem Umgang mit Privatheit in den Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Besonders soziale Netzwerke wie Facebook, das etwa 1,26 Milliarden Mitglieder zählt, gerieten in das Kreuzfeuer der Datenschützer und Datenschützerinnen. Doch nicht nur in solchen Kommunikationskanälen geben Menschen Informationen über sich preis. Auch via E-Mail, in Suchmaschinen oder Diensten wie WhatsApp hinterlassen die Nutzerinnen und Nutzer ihre Spuren. Facebook gilt neben Google und Amazon als eine der großen Datenbanken im Internet – und diese Informationsspeicher polarisieren.

Wer darf was wissen?

„Wir haben nicht nur eine Privatsphäre, sondern je nach Beziehung, in der wir stehen, und den Kontexten, in denen wir uns bewegen, sind das unterschiedliche Privatsphären“, erklärt Siegetsleitner. Diese Annahme ist ein Grundpfeiler ihrer philosophischen Herangehensweise. Die Wissenschaftlerin unterscheidet in ihren Analysen genau zwischen verschiedenen Kontexten, in denen wir Beziehungen aufbauen. „In einer Freundschaftsbeziehung geben wir selbstverständlich mehr von uns preis, als wir das gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern tun würden. Natürlich haben diese ebenfalls ein Anrecht auf Informationen über uns, aber wir müssen nur das offenlegen, was relevant ist“, betont die Philosophin. Die Qualität der Beziehung zu Freundinnen und Freunden, Kolleginnen und Kollegen oder Fernstehenden ändert sich auch mit den weitergegebenen Informationen und wird nicht zuletzt dadurch definiert, welche Arten des Zugangs ihnen gewährt werden. So kann sich ein reines Arbeitsverhältnis durch intensivere Gespräche und einer zunehmenden persönlichen Nähe zu einem Freundschaftsverhältnis entwickeln. „Wichtig ist, dass die Menschen wissen, dass es eine Vielzahl von Privatheiten gibt“, streicht Siegetsleitner hervor. Die Privatsphären hätten sich laut der Wissenschaftlerin zwar verschoben, doch ihre grundsätzliche Bedeutung sei geblieben. Wenn Menschen wissen, wie wertvoll manche Formen von Privatheit für sie als Einzelne und bestimmte Gesellschaftsformen sind, werden sie diese vielleicht nicht so schnell aufgeben.

Anne Siegetsleitner stellt grundsätzliche Fragen zu Privatheiten. Diese sind insbesondere in einem Zeitalter digitaler Medien wichtig. (Foto credit: Luici Caputo)

Anne Siegetsleitner stellt grundsätzliche Fragen zu Privatheiten. Diese sind insbesondere in einem Zeitalter digitaler Medien wichtig. (Foto credit: Luici Caputo)

Der Staat und ich

Die Möglichkeit eines Staates, auf Informationen über seine Bürgerinnen und Bürger und deren Kommunikation untereinander Zugang zu erlangen, kann insbesondere in Diktaturen oder Zeiten des Umbruchs für Regimegegnerinnen und Gegner lebensbedrohlich werden. Dies wurde trotz der Euphorie einer Facebook- oder Twitter-Revolution im Rahmen des „Arabischen Frühlings“ deutlich. Diese Problemlage ist an sich nicht neu. Neu sind jedoch die Überwachungsmöglichkeiten und damit die Möglichkeit, politische Meinungen Bürgerinnen und Bürgern zuzuordnen und Kommunikationsnetzwerke herauszufinden. Dass soziale Netzwerke und interaktive Kommunikationsformen zum Austausch genützt werden, ist Zweck dieser Dienste. In Frage steht, ob und unter welchen Bedingungen staatliche Stellen diese Kommunikation überwachen dürfen. „Mir kann das, was Mark Zuckerberg über mich weiß, nur solange gleichgültig sein, als er keine Macht über mich ausüben kann oder die Daten an Mächtige weitergibt“, gibt Siegetsleitner zu denken. Die Gefahr, dass die Vielzahl an kursierenden Informationen und riesigen Datenmengen missbraucht wird, um Macht auszuüben, beobachtet die Philosophin genau. In einem Rechtsstaat wird jedoch niemand sagen: „Der Staat darf nichts wissen!“ Wenn bestimmte Verdachtsmomente gegen Personen vorliegen, dann kann die Analyse der Aktivitäten in sozialen Netzwerken für die Verfolgung von Strafdelikten notwendig und gerechtfertigt sein. „Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit der Staat diesen Zugang bekommt. Die Frage ist nicht, alles oder nichts, sondern wie wir den Umgang mit Privatheit regeln können“, hebt die Philosophin hervor. Dies gilt nicht zuletzt für einen Sozialstaat. Dieser muss über mehr Informationen über seine Bürgerinnen und Bürger verfügen als ein Staat, in dem es keine Sozialleistungen gibt. „Wir würden es als ungerecht empfinden, wenn der Staat ohne Informationen über uns Leistungen willkürlich erbringen würde. So müssen für die Ausweitung des Sozialstaates Zugriffe legitimiert werden, wo vorher keine Legitimation war. Die Privatsphäre hat sich dem Staat gegenüber verschoben“, erklärt Siegetsleitner.

Respekt und Vertrauen – die Basis jeder Beziehung

In einer Demokratie gelten Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich als mündig, wenn sie respektvoll und als vertrauenswürdige Personen behandelt werden. Durch bestimmte Kontrollmechanismen spricht ihnen der Staat genau diese Mündigkeit ab. Siegetsleitner erklärt: „Wenn mir der Staat signalisiert, dass er mich immer und überall überwachen muss, dann gibt er mir damit das Gefühl, dass er mir von vornherein misstraut und mich für nicht vertrauenswürdig erachtet.“ Damit verändert sich entscheidend die Beziehung der Bürgerinnen und Bürger zum Staat. „Es wird sozusagen der Boden von dem entzogen, was Demokratie voraussetzt“, so die Philosophin. Dies gilt auch für den persönlichen Bereich. Die Kontrolle von Kalendern oder Handy vermittelt, dass der jeweiligen Person misstraut wird. Wenn die Grundpfeiler einer jeden Beziehung, wie Vertrauen oder Respekt von jemand anderem untergraben und missachtet werden, dann ist es schwierig, ein zerbrochenes Vertrauensverhältnis wieder herzustellen. Siegetsleitner ist dafür, nicht unreflektiert jegliche Privatsphäre zu schützen, sondern eingehend zu untersuchen und offenzulegen, welche Privatsphären schützenswert sind und welche nicht. Manche Grenzen herkömmlicher Privatsphären werden sich dann möglicherweise verschieben.

Alle müssen zusammenarbeiten

Siegetsleitner geht darauf ein, dass diese Arbeit nicht von einer Philosophin allein getan werden kann, sondern dass es sich um ein gesellschaftliches Problem handelt. Die Praktische Philosophin sieht es als ihre Aufgabe, grundsätzliche Fragen zu stellen und darauf zu achten, dass zentrale Gegenstände und Lebensumstände, wie beispielsweise die Privatheit, diskutiert werden. Um diesen komplexen Gegenstand auf mehreren Ebenen analysieren zu können, braucht es das Wissen von vielen Fachbereichen. Die Interdisziplinarität, die an der Universität geboten wird, ist besonders wichtig für solche Diskussionen. Da sind beispielsweise die Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, die Sozialwissenschaft oder auch die Informatik gefragt, Lösungen zu entwickeln. „Die Praxis ist komplex. In der Theorie kann man sich nur auf einzelne Bereiche spezialisieren – wenn es um die Lösung des Problems geht, dann müssen alle wieder zusammenarbeiten und schauen, wo man gemeinschaftliche Entscheidungen treffen muss“, so die Philosophin.

*Source: University of Innsbruck

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