Was einen Schurkenstaat charakterisiert

Die USA müssen sich selber bei der Nase nehmen. Ihr Sündenregister ist lang.

Es war der amerikanische Präsident George W. Bush, welcher in den politischen Sprachschatz den Begriff «Schurkenstaat» eingeführt hat. Und er hat ihn weidlich benutzt, um Staaten, die er als Gegner der USA empfunden hat, damit zu brandmarken. Meist stand dabei im Vordergrund, dass von den so genannten «Schurkenstaaten» – nach Auffassung von Bush – eine Terrorismusgefahr ausging.

Ein Synonym für Schurke ist etwa das Wort Schuft; ein als gemein oder niederträchtig geltender Mensch; ähnliche Begriffe sind Betrüger, Bösewicht, Halunke, Kanaille, Schwein, Schweinehund oder Lump. Dies sind jedoch alles Bezeichnungen, die eigentlich nur auf ein Individuum, also einen Menschen, passen. Meist sagen diese Begriffe nichts Konkretes aus. Sie bilden allenfalls Werturteile – und zwar abwertende. Ohne zu definieren, was damit gemeint ist, ist es für Andere schwer zu verstehen, weshalb ein solches Werturteil gefällt wird.

Da Staaten von Menschen geführt werden, ist es nie ausgeschlossen, dass ein Staat von einem oder mehreren Schurken geführt wird. So betrachtet ist es nicht von vornherein abwegig, einen Staat als Schurkenstaat zu bezeichnen.

Allerdings: In der politischen Auseinandersetzung sollten derartige Werturteile ausreichend sachlich begründet werden. Nur dann lässt sich ausmachen, ob der Vorwurf fälschlich erhoben wird oder aber gerechtfertigt ist. Deshalb erscheint es sinnvoll, sich über die Definition eines Schurkenstaates Gedanken zu machen.

1. Aufzwingen eigenen Rechts

Ein erstes Kriterium müsste wohl darin erblickt werden, wenn ein Staat den Versuch unternimmt, aufgrund seiner militärischen oder wirtschaftlichen Macht seine eigenen Gesetzgebungsideen anderen souveränen Staaten aufzuzwingen. Damit wird die Souveränität der anderen Staaten beeinträchtigt; der Mächtige bestimmt die Spielregeln entsprechend seiner eigenen Interessen und ohne Rücksicht auf die Interessen der Anderen.

Dies verstösst gegen die Idee der Gleichberechtigung der Staaten im Verhältnis untereinander. Eine solche Handlungsweise entspricht jener von Erpressern oder Nötigern, also unzweideutig von Schurken.

2. Angriffskrieg

Im modernen Völkerrecht gilt ein Angriffskrieg seit 1928 als nicht rechtmässig. Artikel 2 der UN-Charta verbietet die Anwendung von Gewalt, ja schon deren Androhung. Führt ein Staat somit einen Angriffskrieg gegen einen anderen, verhält er sich wie jemand, der einen anderen Menschen anfällt und mit Gewalt, ja mit dem Tode bedroht. Noch schlimmer, wenn er dies unter einem unwahren Vorwand tut, den er als Rechtfertigung ausgibt. Also wiederum das Verhalten eines Schurken, der nach strafrechtlichen Gesichtspunkten für derartige Handlungen mit schweren Strafen zu rechnen hat.

3. Willkürliche Tötung

Die meisten internationalen Menschenrechts-Erklärungen und -konventionen gewährleisten das Recht eines Menschen auf Leben. Es bedeutet, dass niemand von einem Staat willkürlich getötet werden darf. In einigen Gebieten der Welt, so in Europa, ist mittlerweile die Todesstrafe untersagt, selbst wenn dieser ein fairer Strafprozess vorausgegangen wäre. Dies deshalb, weil die Erfahrung gelehrt hat, dass Todesurteile sich im Nachhinein oft als Justizirrtum erwiesen haben, und weil Todesurteile zu oft aufgrund von Zeitgeist-Strömungen ergangen sind.

Tötet ein Staat Menschen irgendwo absichtlich, insbesondere in fremden Territorien, ohne dazu völkerrechtlich berechtigt zu sein (etwa aus Notwehr oder im Sinne von Notstandshilfe oder in einem konkreten bewaffneten Konflikt), ist dies der Handlung von Mördern gleichzusetzen. Mörder sind zweifellos Schurken.

4. Folter, unmenschliche Behandlung

Alle Menschenrechts-Dokumente verbieten Folter sowie unmenschliche Behandlung. Folter bedeutet, Menschen schwer zu quälen, um ihnen Geständnisse abzupressen, auf Grund derer sie oder andere dann angeblich zu Recht verurteilt werden können. Das ist eine Handlungsweise, die ganz besonders schwer gegen die menschliche Würde und das Gerechtigkeitsempfinden anständiger Menschen verstösst.

Dem Verbot der Folter gleichgestellt ist das Verbot unmenschlicher Behandlung. Dies ist besonders dort ein Problem, wo Staaten Personen zwar rechtmässig gefangen halten, diese aber unmenschlich behandeln. Ein Staat, der diese Verbote missachtet, handelt wie ein Schurke.

5. Freiheitsberaubung

Menschen haben grundsätzlich einen garantierten Anspruch darauf, sich frei bewegen zu dürfen; sie dürfen nicht willkürlich gefangen gehalten werden. Wirft ihnen die Justiz Straftaten vor und sehen die Gesetze Untersuchungshaft vor, haben sie Anspruch auf beschleunigte Entscheidung einer gerichtlichen Instanz oder auf vorläufige Entlassung aus der U-Haft. Im bürgerlichen Strafrecht steht auf Freiheitsberaubung eine hohe Freiheitsstrafe. Staaten, welche Personen ohne Gerichtsverfahren gefangenhalten, handeln schurkenmässig.

6. Missachtung des Privatlebens

Ganz wichtig ist die Achtung des Privatlebens der Menschen in den Menschenrechts-Katalogen: In einer menschlichen Gesellschaft müssen deren Angehörige einen staatsfreien Raum geniessen können, den wir Privatleben nennen. Entscheidungen über die Gestaltung des eigenen Lebens, über das Zusammenleben mit anderen, bedürfen dieser Freiheit. Wer sie missachtet, macht einem anderen dessen Menschenwürde strittig und handelt grob verwerflich, ist also Schurke.

7. Ungenügende Sozialgesetze

Schliesslich muss auch eine staatliche Haltung, die ungenügende Sozialgesetze und damit die Verelendung von Menschen auf ihrem Staatsgebiet duldet, in die Kategorie verabscheuungswürdiger Handlungen einbezogen werden: Ein Staat, der es zulässt, dass grosse Teile seiner Bevölkerung in einem Zustand bitterer Armut leben müssen, handelt nicht anständig, sondern eben schurkenhaft.

Author: Acdx (Source: Wikipedia)

Author: Acdx (Source: Wikipedia)

Die USA erfüllen alle Kriterien für einen Schurkenstaat

Wird nun danach gefragt, welche Länder von diesen Definitionen betroffen sein könnten, dann dürfte sehr rasch auffallen, dass vor allem die Vereinigten Staaten von Amerika jedes einzelne Kriterium dieses Kataloges erfüllen. Die USA zwingen anderen Staaten ihre eigenen Rechtsvorstellungen mittels Machtmissbrauchs auf; sie führten gegen den Irak einen ungerechtfertigten und deshalb vom UN-Sicherheitsrat nicht genehmigten Angriffskrieg; die USA töten ausserhalb ihres Gebietes mittels ferngelenkter unbemannter Flugobjekte – Drohnen – willkürlich Menschen, ohne Rücksicht darauf, dass diese Methode in zahlreichen Fällen nicht jene trifft, welche die amerikanischen Stellen töten wollen, und ohne dass den USA ein solches Tötungsrecht legitimerweise zustehen würde.

In ihrem Straflager in Guantanamo auf Kuba halten die USA seit dem Ende des illegalen Irakkrieges und als Folge des Terrorangriffs von Al Kaida vom 11. September 2001 zahlreiche Personen jahrelang gefangen, ohne dass diesen auch nur erklärt würde, weswegen man ihnen die Freiheit entzieht, geschweige denn, dass sie rasch vor einem Gericht einen fairen Prozess erwarten können.

Schwere Foltervorwürfe

Diese Gefangenen werden gefoltert und unmenschlich behandelt. Eine offizielle Untersuchung hat ergeben, dass beispielsweise die Behandlung des Gefangenen Mohammed al-Qahtani folgendes umfasst hat:

  • Der Gefangene hatte 160 Tage lang nur Kontakt zu Personen, die ihn verhörten.
  • Er wurde an 48 von 54 aufeinanderfolgenden Tagen 18 bis 20 Stunden lang verhört.
  • Er wurde gezwungen, nackt vor einer Frau zu stehen, die zum Ermittlerteam gehörte.
  • Er musste Beleidigungen über seine Mutter und seine Schwester erdulden.
  • Er wurde mit einem Militärhund bedroht.
  • Er musste Büstenhalter sowie einen String-Tanga anziehen und wurde mit einem Lederband, das an seinen Ketten befestigt war, wie ein Hund durch den Raum geführt, wo er Kunststücke, ebenfalls wie ein Hund, aufführen musste.

In einem Bericht des ehemaligen spanischen Untersuchungsrichters an Spaniens Nationalem Gerichtshof, Baltasar Garzón, der Ermittlungen aufgenommen hatte, um herauszufinden, wer in Guantánamo gefoltert und wer die Folterer zu ihren Taten angestiftet hat, wurden weitere Details über das Bild der «unter der Autorität des amerikanischen Militärpersonals» verübten Folter innerhalb und ausserhalb des US-Sonderlagers Guantánamo genannt. Dazu gehören:

  • Schläge auf die Hoden;
  • Unterirdische Haft in totaler Dunkelheit über einen Zeitraum von drei Wochen mit Nahrungs- und Schlafentzug;
  • Bedrohung durch Injektionen von Zysten des Hundebandwurms;
  • Beschmieren von Gefangenen mit Exkrementen;
  • Waterboarding (simuliertes Ertränken).

Manchmal wurden die Folterungen gar in Anwesenheit medizinischer Fachleute durchgeführt.

Schliesslich heben sich die Vereinigten Staaten von Amerika vor allem auch dadurch von zivilisierten Nationen ab, weil ihre Gesetzgebung sich nicht ausreichend damit befasst, armen Bevölkerungsteilen den Zugang zu ausreichender sozialer Hilfe, insbesondere auch zu Leistungen des Gesundheitssystems, zu verschaffen, und weil der Wille fehlt, Armut wirksam zu bekämpfen.

– By Ludwig A. Minelli

*Source: Infosperber

Dieser Artikel erschien in «Mensch und Recht».

Themenbezogene Interessen (-bindung) der Autorin/des Autors

Der Autor ist verantwortlicher Redaktor der Quartalszeitschrift der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention «Mensch und Recht». Minelli ist auch Gründer und Verantwortlicher der Lebens- und Sterbehilfevereinigung Dignitas.

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